Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben.
Ziel ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Nahezu jeder im Gebiet der ILE NM-Arge 10 - egal ob Verein, Privatperson, Unternehmen oder eine Mitgliedskommune. Wichtig ist jedoch, dass die Kleinprojektträger über ausreichend Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch das ALE Oberpfalz ausbezahlt wird. Unternehmen müssen eine zusätzliche De-minimis-Erklärung abgeben.
In welcher Höhe liegt die Förderung?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte, deren Kosten sich auf max. 20.000 EUR netto belaufen und die der Umsetzung des ILEKs dienen, gefördert werden. Die Nettosumme wird mit einem Fördersatz von bis zu 80%, maximal mit 10.000 EUR bezuschusst. Der Rest ist aus Eigenmitteln zu finanzieren. Die ILE erhält eine Förderung von insgesamt 75.000 EUR, 90 % der Gelder werden über das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und 10 % durch die ILE NM-Arge 10 gefördert.
Welche Kriterien sind für ein Kleinprojekt zu berücksichtigen?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand einer Beurteilungsmatrix durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Dabei spielt eine Rolle, welchem Handlungsfeld das Projekt zugeordnet werden kann und wie es die Ziele der ILE positiv beeinflusst, z.B. durch Schutz des Klimas, Beteiligung der Bürgerschaft oder einen Pilotcharakter.
Wie gestaltet sich der Projektablauf?
- Antragstellung durch den Kleinprojektträger
- Auswahl der Kleinprojekte durch das Entscheidungsgremium
- Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags mit dem Kleinprojektträger und der Verantwortlichen Stelle
- Projektbeginn erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages
- Die Umsetzung muss bis zum 20.09. (entspricht dem Abrechnungstermin) abgeschlossen sein (Umsetzungsfrist)
- Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10. bei der ILE NM-Arge 10 vorgelegt werden. Zu spät eingereichte Durchführungsnachweise erhalten keine Förderung
Weitere Informationen und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen hier im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zur Verfügung.